1. Wir stärken das Parlament
- Der Bundestag ist das Zentrum der Corona-Bekämpfung. Der Bundestag hat bereits rund 30 Corona-Gesetze beschlossen und rund 70 parlamentarische Debatten dazu geführt. Er hat zur Bekämpfung der Corona-Pandemie einen Nachtragshaushalt verabschiedet und das größte Konjunkturprogramm in der Geschichte unseres Landes verabschiedet.
- Das Parlament bestimmt über die Pandemie. Die Befugnisse der Regierung zur Bekämpfung der Pandemie gelten nur solange, wie die Pandemie anhält – und das definiert der Deutsche Bundestag. Wenn die Pandemie endet, enden auch die darauf basierenden Verordnungen der Regierung. Darüber hinaus kann der Bundestag selbstverständlich jede Verordnung der Bundesregierung ändern oder ihr die gesetzliche Grundlage entziehen.
- Der Bundestag ist dabei an harte Kriterien gebunden. Der Bundestag kann Pandemien nicht beliebig definieren. Es muss sich um eine bedrohliche übertragbare Krankheit handelt. Im Gesetz ist das sehr klar definiert: „Eine epidemische Lage von nationaler Tragweite liegt vor, wenn eine ernsthaften Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht, weil die Weltgesundheitsorganisation eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite ausgerufen hat und die Einschleppung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit in die Bundesrepublik Deutschland droht oder eine dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit über mehrere Länder in der Bundesrepublik Deutschland droht oder stattfindet.“
- Im Klartext: Die Maßnahmen gegen Corona sind kein Dauerzustand – sie enden, sobald diese Pandemie vorbei ist. Wir können, wollen und werden sie nicht aufrecht erhalten wegen anderer, vergleichsweise harmloser Krankheiten.
2. Wir wahren die Grundrechte
- Mehr Transparenz. Erstmals definieren wir einen klaren Katalog von Maßnahmen, die der Staat ergreifen kann, um die Ausbreitung von Corona zu bekämpfen. Das ist das Gegenteil von Willkür – das ist Transparenz.
- Grundrechtsgarantie. Der Gesetzentwurf enthält keine Regelungen zur massiven Einschränkung oder gar Aussetzung von Grundrechten. Wir verpflichten die Regierung, bei allen Maßnahmen die Verhältnismäßigkeit zu wahren und soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen auf den Einzelnen und die Allgemeinheit zu berücksichtigen.
- Stoppschild für soziale Isolation. Wir definieren klar, dass in Pflege- und Seniorenheimen immer soziale Kontakte gewährleistet sein müssen. Vorübergehende Einschränkungen zum Schutz von Bewohnern sind in besonders schweren Ausnahmefällen möglich, eine Isolation nicht.
- Begründungspflicht und Ablaufdatum für Pandemieverordnungen. Die Länder, die für die Rechtsverordnungen gegen die Corona-Ausbreitung verantwortlich sind, müssen diese Verordnungen zukünftig inhaltlich begründen. Gleichzeitig sind sie künftig grundsätzlich auf vier Wochen befristet und müssen dann überprüft und gegebenenfalls verlängert werden.
- Und um auch mit weiteren Mythen aufzuräumen… Das Gesetz enthält keine Regelungen zu einer Impfpflicht oder einem Immunitätsausweis. Das Gesetz ermöglicht weder ein Eindringen in die Privatsphäre noch in die Wohnung. Auch Demonstrationen oder Klagen gegen Corona-Maßnahmen des Bundes und der Länder sind jederzeit möglich.
3. WIR SCHÜTZEN DIE BÜRGERINNEN UND BÜRGER
- Keine Impfpflicht, aber eine Impfchance für alle. Wir machen Schutzimpfungen und Tests gegen ein Pandemie-Virus unabhängig von der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse. Niemand muss, aber jeder kann zukünftig geimpft und getestet werden.
- Schutzmasken auf Rezept. Für besonders gefährdete Personen soll es während der Pandemie Masken künftig auf Rezept geben. Damit schützen wir insbesondere Alte und chronisch Kranke.
- Bessere Nachverfolgung der Infektionen. Wir digitalisieren die Einreiseanmeldung, für diejenigen, die aus Risikogebieten kommen und deshalb in Quarantäne müssen. Gesundheitsämter erfahren nun schneller und zuverlässiger, wer bei ihnen Quarantäne ist. Infektionsherde können so besser vermieden werden.
- Mehr Unterstützung für erwerbstätige Eltern. Bislang waren Entschädigungen für Eltern dann möglich, wenn Kitas oder Schulen geschlossen hatten und es für die Eltern keine andere Betreuungsmöglichkeit gab. Diesen Anspruch verlängern wir und weiten ihn aus: Künftig gibt es auch dann Geld, wenn einzelne Kinder vom Gesundheitsamt unter Quarantäne gestellt werden und die Schule offen bleibt. Die betreuenden Eltern können dann 67 Prozent Ihres Gehalts als Entschädigung bekommen.
- Mehr Laborkapazitäten für Corona-Tests. Künftig dürfen auch tier- oder zahnärztliche Labore Coronatests vornehmen. Dadurch sorgen wir dafür, dass mehr Menschen auf Corona getestet werden können.
- Schutzschirm für die Krankenhäuser. Krankenhäuser und Reha-Kliniken, die Einnahmeausfälle haben, weil wegen Corona andere Operationen verschoben werden müssen, werden für diese Verluste entschädigt. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf Kliniken in Corona-Hotspots.